Marvel im Kampf gegen die Künstlerrechte

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Marvel im Kampf gegen die Künstlerrechte
Art: Jack Kirby & Joe Sinnott © Marvel

Bereits im Sommer diesen Jahres sah sich Comicgigant Marvel respektive dessen Mutterkonzern The Walt Disney Company mit einer aufkommenden Rechtsstreitigkeit konfrontiert, die vorsorglich den Rückerhalt der Künstlerrechte an Figuren wie Spider-Man, Iron Man, Doctor Strange oder auch Black Widow einfordern sollte.

Der Konzern reagierte auf eingegangene Klagen nun mit einer Gegenklage und deklarierte die Forderungen als unrechtmäßig.

Comiczeichner und Iron Man, Thor sowie Ant-Man Co-Schöpfer Larry Lieber (ja, der Bruder von Stan Lee) sowie die Nachlassverwaltungen von Spider-Man und Dr. Strange Co-Schöpfer Steve Ditko, Iron Man und Hawkeye Co-Schöpfer Don Heck, den für Falcon, Blade und Captain Marvel mitverantwortlichen Gene Colan und Black Widow Co-Schöpfer Don Rico starteten einen Rechtsstreit gegen den Konzern, um eine ihrer Ansicht nach erfolgte Urheberrechtsabtretung aufzuheben.

Im Jahr 2023 könnten die übertragenen Verwertungsrechte einzelner Figuren gemäß des amerikanischen Urheberrechtsgesetzes mit dem Ende eines Zeitfensters von 60 Jahren nach Entstehung jener zurück an die Künstler gehen, sofern die einschlägigen Kreativen dies zwei Jahre vor Ablauf der Frist geltend machen.

Unter Führung des bekannten Urheberrechtsanwalts Marc Toberoff tat dies die oben genannte Künstlergemeinschaft bzw. deren Erben in diesem Jahr, worauf Disney selbsterklärend wenig begeistert reagierte und nun Gegenklage erhob.

Laut Dan Petrocelli, Anwalt für Marvel/Disney, sei die Aufkündigung der übertragenen Verwertungsrechte ungültig, da jene Figuren als Auftragsarbeiten für den Verlag entworfenen worden seien, somit nie Rechte zur Verwertung an den Verlag übertragen wurden, da diese von Anfang an gänzlich dem Verlag gehörten.

Toberoff sowie die von ihm vertretenen Künstler bzw. deren Nachlassverwaltungen sehen dies anders und hoffen nun auf Bestätigung durch die Gerichte.

Bereits zuvor gelang Toberoff ein Vergleich mit Marvel Entertainment, als dieser den Nachlass von Jack Kirby (Fantastic Four, X-Men, Incredible Hulk, Silver Surfer u.v.m.) vor Gericht gegen den Konzern vertrat, in erster Instanz unterlag und folglich drohte, in die nächste Instanz vor den obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten zu ziehen. Der anschließend geschlossene Vergleich verhinderte dies.

Zudem vertrat Toberoff den Nachlass der Superman Schöpfer Jerry Siegel und Joe Shuster in einem Verfahren ähnlicher Art gegen den DC-Mutterkonzern Warner Bros., wobei dieser Streit gänzlich zu Gunsten des Konzerns ausging.

Allgemein dürfte es Marvel nicht nur um die kreative Kontrolle an den Figuren gehen, sondern auch den Umstand abzuwenden, die Künstler:innen bzw. deren Erben an den durch die Figuren geschöpften Gewinne zu beteiligen. Den unschmeichelhaften Ruf hat sich Marvel bekanntermaßen über Jahre hinweg mühsam erarbeitet.

Disneys Lobbyarbeit zu einem für den Konzern günstig gelegenen US-Urheberrecht hat über die Jahre ebenfalls Früchte getragen, denn der US Copyright Term Extension Act wird nicht ohne Grund flapsig „Micky-Maus-Schutzgesetz“ betitelt.

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Andi
Andi
29. September 2021 10:57

Schöner Artikel zu einem wichtigen Thema! Aber bitte, bitte: Bindestriche verwenden. „Iron Man, Thor sowie Ant-Man Co-Schöpfer Larry Lieber“ ist im Deutschen nur eine sinnlose Aneinandereihung von Worten, „Iron-Man-, Thor- sowie Ant-Man-Co-Schöpfer Larry Lieber“ nicht. Wenn eine Sprache schon die Möglichkeit bietet, schier endlose zusammengesetzte Wörter zu bilden, sollten wir das nutzen und Schriftsprache nicht falsch und abgehackt nach englischem Vorbild formen. (Und ja, „Iron Man“ wird eigentlich ohne Bindestrich geschrieben, aber wenn es Teil des zusammengesetzten Worts „Iron-Man-Co-Schöpfer“ wird, nicht mehr. Klugscheissermodus aus.)

klugschiss
klugschiss
4. Oktober 2021 17:05
Antwort auf Kommentar von  Andi

Das-sieht-aber-etwas-däm-lich-aus-